EU-Kommission
verlangt 13 Milliarden Euro Steuernachzahlung von Apple Irland:
Endlich ist es
soweit. Die Kriegserklärung ist veröffentlicht. Schon seit Jahren
verwundert es, warum innerhalb der EU nicht ein für alle Länder
gültiges Steuersatzsystem gelten kann.
Wie soll eine Gemeinschaft denn funktionieren ohne eine einheitliche Gesetzesgrundlage, die gleiche Bedingungen für wirtschaftlichen Wettbewerb innerhalb aller Mitgliedsstaaten garantiert?
Wie soll eine Gemeinschaft denn funktionieren ohne eine einheitliche Gesetzesgrundlage, die gleiche Bedingungen für wirtschaftlichen Wettbewerb innerhalb aller Mitgliedsstaaten garantiert?
Sollte die Meldung sich bewahrheiten, dass Apple Steuerrückzahlungen
in Höhe von 13 Milliarden Euro leisten muss, könnte dies ein
Präzedenzfall darstellen!
Apple nützte zwei
Jahrzehnte eine für Unternehemen vorteilhafte Gesetzeslage im irischem Steuerrecht aus, um ihre
Umsätze mit Minimalsteuersätzen von 0,05% bis zu gar nur 0,005% zu
versteuern.
So zahlte Apple pro Jahr nach eigenen Angaben durchschnittlich 400 Millionen Euro Steuern in Irland. Nehmen wir einen 0,005% Satz ergibt sich daraus ein Betrag von 80 Milliarden Euro Umsatz im Jahr.
Von Unternehmen, deren Umsätze sich in solchen Sphären bewegen, würde man in Österreich sicher mindestens 35% Steuer verlangen. Sind also ca. 28 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund sind 13 Milliarden eine relativ geringe Rückzahlungsforderung.
Natürlich ist hierbei zu beachten, dass die Umsätze in verschiedenen Ländern steuerpflichtig wären, was gelinde gesagt unübersichtlich ist, aber eine grobe Skizze ist gezeichnet.
So zahlte Apple pro Jahr nach eigenen Angaben durchschnittlich 400 Millionen Euro Steuern in Irland. Nehmen wir einen 0,005% Satz ergibt sich daraus ein Betrag von 80 Milliarden Euro Umsatz im Jahr.
Von Unternehmen, deren Umsätze sich in solchen Sphären bewegen, würde man in Österreich sicher mindestens 35% Steuer verlangen. Sind also ca. 28 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund sind 13 Milliarden eine relativ geringe Rückzahlungsforderung.
Natürlich ist hierbei zu beachten, dass die Umsätze in verschiedenen Ländern steuerpflichtig wären, was gelinde gesagt unübersichtlich ist, aber eine grobe Skizze ist gezeichnet.
Hier drängen sich
nun einige Fragen auf:
Wie viele andere
Betriebe haben mit wie vielen anderen Ländern innerhalb der EU
solche Deals in den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten gemacht?
Wie lange soll die
EU noch unter solchen Vor-EU-zeitlichen nationalen
Steuergesetzgebungen leiden?
In wie weit ist eine
Wirtschaftsgemeinschaft ohne gemeinschaftliches Steuerrecht sinnvoll/
funktionell?
Wie dreist muss die
irische Regierung bzw. Apple bitteschön sein, um Einspruch gegen
diese Rückzahlungsforderung in Brüssel einlegen?
Und last but not
least:
Wir haben Armeen von
Anwälten, Notare und Steuerberater auf dieser Welt. Wie kann es da
bereits beim Entwerfen einer Staatengemeinschaft der Größe und
Bedeutung einer EU nicht möglich sein grundlegende Dinge wie das
Steuerrecht konform zu schalten?
Für die
Beantwortung einer oder mehrerer Fragen beabsichtige ich großes Lob
zu spenden!
Chewie.
Danke für Ihre Mühe! Ist total informativ. Kann Ihnen noch empfehlen digitaler datenraum zur Nutzung, hilft Ihnen Ihre Dateien zu sichern.
AntwortenLöschenDanke für ihr Feedback, freut mich, dass sie meinen Blog informativ finden! Digitalen Datenraum brauche ich nicht, danke trotzdem!
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